AGB
Fassung 1.0, gültig ab 02.10.2026
1. Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Dienstplanungssoftware Shiftio (erreichbar unter https://shiftio.at und https://app.shiftio.at) zwischen Marc Tutter, Wallgasse 14/34, 1060 Wien und Thomas Bernhard, Wallgasse 14/34, 1060 Wien gemeinsam auftretend unter der Geschäftsbezeichnung „Shiftio“ (nachfolgend „Anbieter“), und Unternehmern mit Sitz in Österreich oder Deutschland (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Shiftio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, insbesondere an Betriebe der Gastronomie und der Hotellerie. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen; das KSchG findet auf diese B2B-Verträge nicht Anwendung. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, für Zwecke seines Unternehmens zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (E-Mail genügt) zugestimmt hat. Individualvereinbarungen und die Angaben der Online-Bestellung gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
1.4 Shiftio darf nur für Betriebe und Standorte innerhalb des EWR eingesetzt werden. Eine Erweiterung auf weitere Kundenstaaten bedarf einer gesonderten rechtlichen, steuerlichen und technischen Freigabe durch den Anbieter.
2. Vertragsschluss, Testphase und Nutzerkonten
2.1 Die Darstellung von Shiftio und der Tarife ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss der Online-Bestellung ein Angebot ab. Vor Absenden kann er seine Eingaben prüfen und berichtigen. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Kundenkontos oder ausdrückliche Annahme durch den Anbieter zustande. Der Kunde akzeptiert dabei diese AGB und – soweit Beschäftigtendaten verarbeitet werden – die AVV; die Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis gebracht und nicht als Einwilligung behandelt.
2.2 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die bei Vertragsschluss geltenden AGB und weiteren Vertragsunterlagen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt oder so zugänglich gemacht, dass er sie herunterladen und dauerhaft speichern kann.
2.3 Neuen Kunden wird eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung mit höchstens 50 aktiven Nutzern eingeräumt. Ein gültiges Zahlungsmittel wird hinterlegt. Bei Bestellung und nochmals etwa drei Tage vor Ende der Testphase wird deutlich auf die anschließende Kostenpflicht hingewiesen. Kündigt der Kunde vor Ablauf über die Abrechnungsverwaltung, entstehen keine Nutzungsentgelte; andernfalls wird das Abonnement kostenpflichtig fortgesetzt.
2.4 Der Kunde benennt einen oder mehrere Administratoren, hält Zugangsdaten geheim und vergibt Rollen nach dem Need-to-know-Prinzip. Zugelassen sind eigene Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeitskräfte, geringfügig Beschäftigte und regelmäßig in den Betrieb eingebundene freie Mitarbeiter. Zugänge für externe Dritte oder konzernfremde Unternehmen sind nur nach ausdrücklicher Freigabe des Anbieters zulässig.
2.5 Ein „aktiver Nutzer“ ist jedes vom Kunden angelegte und nicht deaktivierte Teammitglied, unabhängig davon, ob eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist und ob sich die betreffende Person im Abrechnungsmonat tatsächlich anmeldet. Ein Nutzerkonto darf nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Deaktivierungen wirken für die künftige anteilige Abrechnung gemäß Ziffer 5.2.
2.6 Handlungen über autorisierte Kundenkonten werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Anbieter den Missbrauch nicht zu vertreten hat. Vermuteter Missbrauch ist unverzüglich an hallo@shiftio.at zu melden.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Geschuldet ist die Bereitstellung von Shiftio als Software-as-a-Service über das Internet während der Vertragslaufzeit mit folgendem funktionalem Kern:
- Wochenkalender zur Schichtplanung mit Schutz vor Doppelbuchungen und vor Planung während genehmigter Abwesenheiten;
- wiederkehrende Schichtvorlagen je Abteilung mit Anpassung einzelner Tage und Anzeige des Besetzungsstands;
- Verwaltung von Abteilungen;
- Verwaltung von Nutzern auch ohne eigenen Zugang, mit rollenbasiertem Zugriff und abteilungsbezogenen Planungsrechten;
- Abwesenheitsanträge (insbesondere Urlaub und Krankenstand) mit Genehmigungsworkflow;
- Ein- und Auschecken am Diensttag;
- Berichte, insbesondere zu geplanten und geleisteten Stunden, Planungsdeckung und Abwesenheiten;
- Benutzeroberfläche in Deutsch und Englisch; Nutzung im Browser ohne Installation.
3.2 Die Hilfedokumentation unter https://docs.shiftio.at beschreibt die Bedienung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keine native Mobile-App, Offline-Version, öffentliche Programmierschnittstelle (der Datenexport nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt), Lohn- und Gehaltsabrechnung, Rechts-, Steuer- oder Personalberatung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.3 Shiftio ersetzt keine rechtliche Prüfung. Die Verantwortung für rechtskonforme Dienstplanung, Arbeitszeitaufzeichnung, Vergütung, kollektivvertragliche Vorgaben, Mitbestimmung, Steuern und Sozialversicherung verbleibt beim Kunden.
3.4 Der Anbieter darf Shiftio technisch und funktional weiterentwickeln. Kernfunktionen und vereinbarter Nutzungszweck dürfen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Bei erheblicher, dauerhafter Beeinträchtigung kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen. Kostenpflichtige Zusatzfunktionen werden nur nach gesonderter Buchung Vertragsbestandteil.
4. Kundenpflichten und zulässige Nutzung
4.1 Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignete Endgeräte, einen unterstützten aktuellen Browser und eine ausreichende Internetverbindung bereit. Er hält Betriebssysteme und Browser aktuell, schützt Endgeräte angemessen und stellt dies auch bei seinen Nutzern sicher.
4.2 Der Kunde darf nur rechtmäßig erhobene, sachlich richtige und für die Nutzung erforderliche Daten eingeben. Er erfüllt Informationspflichten gegenüber Beschäftigten und prüft arbeitsrechtliche sowie betriebliche Mitwirkungsrechte eigenverantwortlich.
4.3 Die Angabe „Krankheit“ kann bereits ein Gesundheitsdatum nach Art. 9 DSGVO darstellen. Der Kunde darf diese Kategorie nur verwenden, wenn hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt sind. Diagnosen, Krankheitsursachen, ärztliche Atteste oder sonstige medizinische Angaben dürfen nicht in Freitextfelder, Notizen oder Uploads eingestellt werden, sofern der Anbieter hierfür nicht ausdrücklich eine gesondert abgesicherte Funktion freigegeben hat.
4.4 Unzulässig sind insbesondere die Störung oder Überlastung des Betriebs, die Umgehung von Zugriffskontrollen oder Nutzungsgrenzen, automatisierte Massenzugriffe außerhalb bereitgestellter Schnittstellen, rechtswidrige Inhalte, unbefugte Zugangsüberlassung, Malware sowie Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung.
4.5 Bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß darf der Anbieter betroffene Inhalte oder Zugänge verhältnismäßig sperren. Bei akuter Gefahr für Sicherheit, Rechte Dritter oder den Betrieb ist eine sofortige vorläufige Sperre zulässig; der Kunde wird möglichst unverzüglich informiert.
4.6 Der Kunde hält den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalten, fehlenden Nutzungsrechten, unzulässiger Datenverarbeitung oder vertragswidriger Nutzung beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr; Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen Zustimmung.
5. Vergütung, Steuern und Zahlungsverzug
5.1 Die Vergütung berechnet sich pro aktivem Nutzer und Monat gemäß der bei Bestellung angezeigten Preisliste. Es besteht ein einheitlicher Tarif; Mindestumfang ist ein aktiver Nutzer. Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich geschuldet und ausgewiesen wird. Bei Kunden mit Sitz in Deutschland schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse Charge); dafür ist bei der Bestellung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
5.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe. Im laufenden Abrechnungszeitraum hinzugefügte oder deaktivierte aktive Nutzer werden zeitanteilig berücksichtigt, soweit der bei Bestellung dargestellte Abrechnungsmechanismus dies vorsieht. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und sind sofort fällig.
5.3 Preisanpassungen gelten nur für zukünftige Abrechnungsperioden und werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Periode kündigen. Bereits bezahlte Perioden werden nicht nachträglich verteuert.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte, insbesondere §§ 456 und 458 UGB. Nach erfolgloser Zahlung, Mahnung und angemessener Nachfrist darf der Anbieter den Zugang zunächst auf Lesezugriff beschränken und anschließend sperren. Soweit technisch und zumutbar, bleibt ein Datenexport möglich.
5.5 Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist aus, darf der Anbieter außerordentlich kündigen. Auf die bevorstehende Datenlöschung und die Exportfrist nach Ziffer 10.3 wird in Textform hingewiesen.
6. Verfügbarkeit, Support und Wartung
6.1 Der Anbieter betreibt Shiftio mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, trifft angemessene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und behebt gemeldete Störungen innerhalb eines nach Art, Schwere und Einflussmöglichkeit angemessenen Zeitraums. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird ohne gesondertes SLA weder garantiert noch als zugesicherte Eigenschaft vereinbart.
6.2 Nicht als vom Anbieter zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere angekündigte Wartungen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Systemen des Kunden, Ausfälle außerhalb des beherrschbaren Einflussbereichs und höhere Gewalt. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter Auswahl-, Überwachungs- oder sonstige Sorgfaltspflichten verletzt hat.
6.3 Support wird über hallo@shiftio.at zu den veröffentlichten üblichen Geschäftszeiten erbracht. Konkrete Reaktions- oder Behebungszeiten werden nur in einem gesonderten SLA zugesagt.
6.4 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt. Sicherheitskritische Maßnahmen dürfen ohne Vorankündigung vorgenommen werden.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich TOMs, Löschkonzept und Unterauftragsverarbeiterliste. Sie geht bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen diesen AGB vor. Die jeweils geltende sowie frühere Fassungen sind unter https://shiftio.at/avv abrufbar. Hosting Region: Nürnberg, Deutschland.
7.2 Für eigene Zwecke, insbesondere Vertragsverwaltung und Abrechnung, verarbeitet der Anbieter Daten als Verantwortlicher gemäß der Datenschutzerklärung. Datenschutzkontakt: hallo@shiftio.at
7.3 Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich bezeichneten oder nach Art und Umständen erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen. Jede Partei verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung, schützt sie mindestens mit angemessener Sorgfalt und gibt sie nur an zur Vertragsdurchführung benötigte Beschäftigte, Auftragsverarbeiter und berufliche Berater weiter, die angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
7.4 Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorab informiert.
7.5 Nach Vertragsende sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Entfernung aus Sicherungskopien nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Zurückbehaltene Informationen bleiben geschützt. Geschäftsgeheimnisse werden zeitlich unbeschränkt, sonstige vertrauliche Informationen für drei Jahre nach Vertragsende geschützt.
8. Rechte an Software, Kundendaten und Schutzrechte
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Shiftio für eigene Geschäftszwecke im gebuchten Umfang zu nutzen. Es wird keine Softwarekopie verkauft oder übereignet. Zwingend gesetzlich erlaubtes Reverse Engineering bleibt unberührt.
8.2 Kundendaten verbleiben im Rechtskreis des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung, Sicherung und Störungsbehebung erforderlichen Rechte ein. Kundendaten werden logisch von Daten anderer Kunden getrennt.
8.3 Personenbezogene Kundendaten werden nicht zum Training generativer KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich, transparent und rechtswirksam gesondert vereinbart wird.
8.4 Macht ein Dritter wegen der vertragsgemäßen Nutzung von Shiftio Schutzrechtsansprüche gegen den Kunden geltend, kann der Anbieter nach eigener Wahl die erforderlichen Rechte beschaffen, die betroffene Funktion ohne wesentliche Beeinträchtigung ersetzen oder ändern oder – falls dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist – den betroffenen Leistungsumfang kündigen und vorausbezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten. Voraussetzung ist unverzügliche Information und angemessene Mitwirkung des Kunden. Umfang und Haftungsgrenze richten sich nach Ziffer 9. Der Kunde wird Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Anbieters anerkennen oder vergleichen und überlässt dem Anbieter auf Verlangen die Abwehr.
9. Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt
9.1 Mängel sind über hallo@shiftio.at mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, dem Zeitpunkt und der betroffenen Funktion unverzüglich zu melden. Der Anbieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzleistung.
9.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden, bei Arglist, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht oder sonstigem zwingendem Recht.
9.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei je Vertragsjahr insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Nettoentgelte, mindestens jedoch auf EUR 10.000, begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Entgangener Gewinn, entgangene Geschäftschancen, Reputationsschäden und mittelbare Folgeschäden sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
9.4 Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach der DSGVO werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen; die interne Verantwortungsverteilung richtet sich zusätzlich nach der AVV.
9.5 Höhere Gewalt befreit die betroffene Partei für Dauer und Umfang der tatsächlichen Behinderung von der Leistungspflicht. Sie informiert die andere Partei möglichst unverzüglich und trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.
10. Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich abgerechnet. Der Kunde kann zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode vorzugsweise in der Anwendung oder per E-Mail an hallo@shiftio.at kündigen. Per E-Mail muss die Kündigung mindestens 7 Tage vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Periodenende kündigen.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder schwerwiegender vertragswidriger Nutzung.
10.3 Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit über hallo@shiftio.at anfordern. Für das Vertragsende, insbesondere für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Umgebung, gilt:
- Übergangszeit: Ab Vertragsende bleibt Shiftio 30 Tage im Lesezugriff nutzbar. In dieser Zeit stellt der Anbieter auf Anforderung innerhalb von 15 Werktagen einen vollständigen Export bereit und unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang. Der Kunde kann die Übergangszeit einmal um einen von ihm gewählten Zeitraum verlängern.
- Abrufzeit: Nach der Übergangszeit bleiben die Daten mindestens weitere 30 Tage abrufbar.
- Umfang und Format: Exportiert werden alle vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen oder bei der Nutzung erzeugten Daten: Organisation, Nutzer mit Rollen und Abteilungszuordnung, Abteilungen, Dienstpläne und Schichten samt Notizen und Markierungen, Schichtvorlagen samt Ausnahmen, Ein- und Auscheckzeiten samt Pausen und Kommentaren sowie Abwesenheiten samt Status und Notizen, jeweils als CSV. Nicht exportiert werden Passwörter und Anmeldedaten, technische Protokolle sowie Daten zum internen Betrieb und zur Abrechnung von Shiftio. Ablauf, Formate und bekannte Einschränkungen beschreibt die Hilfedokumentation unter https://docs.shiftio.at.
- Kosten: Export und Wechsel sind kostenlos. Für Übergangs- und Abrufzeit fallen keine Nutzungsentgelte an; für eine vom Kunden verlangte Verlängerung der Übergangszeit gilt das zuletzt vereinbarte Entgelt zeitanteilig.
- Löschung: Nach Ablauf der Abrufzeit werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen vollständig gelöscht, auf Wunsch des Kunden auch früher; Sicherungskopien werden innerhalb der dokumentierten Zyklen überschrieben. Der Anbieter bestätigt den Abschluss des Wechsels bzw. die Löschung auf Anfrage in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
10.4 Ein erneutes Abonnement begründet weder einen Anspruch auf eine weitere Testphase noch auf Wiederherstellung bereits gelöschter Daten.
10.5 Stellt der Anbieter Shiftio insgesamt ein, kündigt er bestehende Verträge grundsätzlich mindestens drei Monate im Voraus, erstattet Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende anteilig und ermöglicht den Export gemäß Ziffer 10.3.
11. Änderungen dieser Bedingungen
11.1 Änderungen für laufende Verträge sind nur aus sachlichem Grund zulässig, insbesondere wegen Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen oder notwendiger technischer und organisatorischer Entwicklungen, und dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Sie werden mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. Wesentliche Hauptleistungspflichten und Vergütung werden nicht über diese Klausel geändert; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 5.3.
11.2 Bei wesentlichen Nachteilen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden kündigen. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies im konkreten Fall rechtlich wirksam vereinbart wurde und die Mitteilung besonders deutlich auf Bedeutung, Frist und Kündigungsrecht hinweist. Andernfalls ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort ist Wien.
12.3 Rechtlich erhebliche Mitteilungen dürfen an die zuletzt im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Kündigungen und gesetzlich strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.
12.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf den Vertrag im Zuge einer Umgründung oder Übertragung des Shiftio-Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Kunden daraus kein wesentlicher Nachteil entsteht; der Kunde wird vorab informiert und erhält bei wesentlichem Nachteil ein Sonderkündigungsrecht.
12.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
12.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung; zwingendes Recht bleibt unberührt.