Dienstplan-Vorlage für die Gastronomie – kostenlos, für Österreich

Excel, das die Stunden selbst rechnet – mit Teildienst, Pausen und über Mitternacht –, und ein PDF zum Aushängen. Ohne E-Mail, ohne Anmeldung.

Für Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Catering · zuletzt aktualisiert Oktober 2026

Was in der Vorlage steckt

  • Wochenplan Mo–So: Stunden rechnen sich automatisch, auch über Mitternacht
  • Teildienst mit zwei Zeiten pro Tag, die Pause wird abgezogen
  • Markiert Dienste über 6 Stunden mit weniger als 30 Minuten Pause (§ 11 AZG)
  • Kürzel für Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich und Feiertag – Urlaubs- und Krankenstandstage werden gezählt
  • Wochen- und Tagessummen, ausgefüllt auf eine A4-Seite quer druckbar
  • Leeres PDF zum Ausfüllen per Hand und Aushängen (A4 quer)

Ehrlich gesagt: Ab ~10 Leuten wird jede Tabelle zum Teilzeitjob

Die Vorlage verhindert keine Doppelbuchung, kennt keinen genehmigten Urlaub, und jede Änderung wandert wieder als Foto in den Gruppenchat. Shiftio ist ein gemeinsamer Wochenkalender im Browser mit Schichtvorlagen, Drag & Drop, Abwesenheits-Workflow und Check-in/out. €4 pro aktiver Mitarbeiter:in und Monat zzgl. USt, monatlich kündbar.

Häufige Fragen

Gilt ein Dienstplan als Arbeitszeitaufzeichnung?

Ja, wenn er schriftlich fixiert ist, Abweichungen laufend dokumentiert werden und die Einhaltung am Ende jeder Entgeltzahlungsperiode bestätigt wird (§ 26 Abs 5a AZG). Keine Rechtsberatung.

Wie weit im Voraus muss der Dienstplan bekannt sein?

Im Hotel- und Gastgewerbe mindestens zwei Wochen. Der Kollektivvertrag verlangt, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Ruhepausen sowie die wöchentliche Ruhezeit so früh bekannt gemacht werden, schriftlich oder elektronisch. Danach sind Änderungen nur im Einvernehmen möglich.

Wie lange muss ich Dienstpläne aufheben?

Arbeitsrechtlich mindestens ein Jahr. Fließen die Zeiten in die Lohnverrechnung ein, gelten die steuerlichen Fristen von sieben Jahren.

Weiterlesen: Dienstplan erstellen – der komplette Leitfaden für Österreich · Dienstplan als Arbeitszeitaufzeichnung (§ 26 AZG)